Der Bundestag darf seine UFO-Ausarbeitung nicht länger unter Verschluss halten, entschied heute das Bundesverwaltungsgericht. Fünf Jahre ließ die Bundestagsverwaltung verstreichen, verschwendete abertausende Euro Steuergelder und beschäftigte die deutsche Justiz. Doch am Ende war alles umsonst. Die UFO-Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages wie auch alle anderen von dieser Verwaltungsabteilung verfassten Schriftstücke fallen unter das Informationsfreiheitsgesetz. Punkt. Gern hätten es
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