Am Samstag wurde vom Bundesverfassungsgericht, also in letzter Instanz, eine in Bremen angemeldete Demo verboten. Dies ist ein erheblicher Eingriff in unsere Grundrechte. Da es sich beim Recht auf freie Versammlungen um ein für das demokratische Gemeinwesen konstituierendes Grundrecht handelt, diskutieren die Rechtsanwälte Ralf Ludwig und Friedemann Däblitz, welche Wirkung dieses Urteil auf den Artikel 20, Absatz 4 unseres Grundgesetzes hat und über die kommenden Schritte der Anwaltschaft. Abonniere die K
Hide player controls
Hide resume playing