Die Geschichte Palästinas im 20. Jahrhundert, Teil 2: 1939-1949 und Epilog 1977 Aufrufe #israel #palestine #jerusalem Hier Teil 1 ansehen: • Die Geschichte Palästinas im 20. Jahr... An der südöstlichen Küste des Mittelmeeres befindet sich die historische Region Palästina. Heute befinden sich hier Israel, der Gazastreifen, das Westjordanland, Teile Syriens, Jordaniens und Libanons. Bereits seit Jahrzehnten setzen sich die Palästinenser und arabischen Nationen für einen unabhängigen Staat Palästina ein. Palästina ist für viele bis heute Eretz Israel (“Land Israel“), das gelobte Land. Sowohl Juden als auch Muslime erheben Anspruch darauf. Von 1517 bis 1917 wird Palästina in das Osmanische Reich eingegliedert. 600 Jahre besteht dieses als Vielvölkerstaat. Um 1917/18, während des Ersten Weltkriegs, erobern Britische Truppen Palästina und es wird britisches Mandatsgebiet. Allerdings machen die Briten gegensätzliche Versprechen an Juden und Araber, um die Osmanen endgültig zu besiegen, was bis heute den Nahostkonflikt befeuert. Die Spannungen zwischen Juden und Arabern im britischen Mandatsgebiet Palästina nehmen zu der Zeit immer weiter zu und es kommt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. 1937 kommt eine britische Untersuchungskommission zu dem Schluss, dass die Teilung des Landes in einen arabischen und einen jüdischen Staat der einzige mögliche Weg zum Frieden ist... Abonnieren Sie chronoshistory: Der heutige Nahostkonflikt beginnt bereits Ende des 19. Jahrhunderts. In Osteuropa nimmt in dieser Zeit der Antisemitismus erheblich zu und viele Juden ziehen nach Palästina um den Pogromen zu entfliehen. In der jüdischen Kultur wird diese Bewegung als die erste Aliyah - die erste Einwanderungswelle - bezeichnet. Originaltitel: Ein Kampf um Palästina oder Der Weg zum Judenstaat, Teil 2: 1939-1949 #israel #palestine #jerusalem ==================== Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. ===================== @pwd6637889nbac ====================
Hide player controls
Hide resume playing