Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zu Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts Das geht aus einer Mitteilung der Bundesregierung am Mittwoch hervor. Laut dem Entwurf ist unter anderem vorgesehen, dass in einer Ehe künftig beide Partner einen Doppelnamen haben können und nicht wie bisher nur einer von ihnen. Neu ist auch, dass Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen aus den beiden Familiennamen gebildeten Doppelnamen erhalten könnten. Ein gemeinsamer Name der Partner sei in diesem Fall aber weiterhin nicht möglich. „Am geltenden deutschen Namensrecht zeigt sich deutlich, woran das deutsche Familienrecht insgesamt leidet: Überholte Rollenvorstellungen, unlogische Regeln, bürokratische Verfahren“, erklärt Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann. Folgt Ihr uns bereits auf YouTube? Источник: Satellit
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