Definition Grundgesetz: “Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD).“ (Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag München 2002)
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