“Die Bundesregierung gibt die Antworten, die sie gibt. Damit können Sie zufrieden sein, oder nicht“ Der Journalist Florian #Warweg fragte nun erneut die Bundesregierung, welcher Rechtsrahmen überhaupt für ausländische NATO-Soldaten etwa in #Rostock gilt. Denn das #NATO-Truppenstatut, das den Umgang mit Straftaten von US-Soldaten regelt, hat keine Gültigkeit auf dem Gebiet der ehemaligen #DDR. Doch auch allgemein stellt sich die Frage nach der Gerichtsbarkeit von in Deutschland stationierten ausländischen Soldaten. Brisant in diesem Zusammenhang ist der Freispruch eines US-Soldaten, der beschuldigt wurde, in #Wittlich einen jungen Mann erstochen zu haben #Bundeswehr ? Abonniert Quelle: Russland Ukraine Andere Seite
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