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Nachgefragt bei der Firma POLIZEI: Polizeibeamte oder nicht!

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Nach § 201 StGB Aufnahmen (Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. Dies ist hier ohne Zweifel der Fall. Auszug: Wer tatsächlich als Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Notar tätig sein darf...: Ausarbeitung: 21 Punkte zur tatsächlichen Situation in DEUTSCHLAND Interview 2010: Dr. jur. h.c. Wolfgang Gerhard Günter Ebel zu Gast bei Jo Conrad () Interview: Dr. jur. h.c. Wolfgang Gerhard Günter Ebel - August 2004 (komplett) Quelle Video:

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