Erst vergangene Woche weihte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius das neue NATO-Marinekommando “CTF Baltic“ in Rostock ein. Russland bestellte daraufhin den deutschen Botschafter in Moskau ein, um gegen die mutmaßliche Verletzung des Zwei-plus-Vier-Vertrages durch das neue taktische Hauptquartier zu protestieren. Der Journalist Florian Warweg fragte nun erneut die Bundesregierung, welcher Rechtsrahmen überhaupt für ausländische NATO-Soldaten etwa in Rostock gilt. Denn das NATO-Truppenstatut, das den Umgang mit Straftaten von US-Soldaten regelt, hat keine Gültigkeit auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Doch auch allgemein stellt sich die Frage nach der Gerichtsbarkeit von in Deutschland stationierten ausländischen Soldaten. Brisant in diesem Zusammenhang ist der Freispruch eines US-Soldaten, der beschuldigt wurde, in Wittlich einen jungen Mann erstochen zu haben. Artikel:
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