Marsch zum Bundesverfassungsgericht! Kein Staatsziel “Multi-Kulti“ ins Grundgesetz! Freitag, 2. Dezember 2016 um 19 Uhr, Beginn und Ende des Marsches ist auf dem Stephanplatz in Karlsruhe. Am 14. November 2016 trafen sich u.a. Angela Merkel und Staatsministerin Aydan Özoğuz mit diversen Migrationsverbänden und -vereinigungen in Berlin. Von den 50 bundesweit aktiven (Multi-Kulti-)Verbänden wurde dort ein Impulspapier vorgelegt und diskutiert. Es schlägt vor, dem Grundgesetz einen Artikel 20b hinzuzufügen, der lauten soll: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“ „Dadurch soll in der Verfassung verankert werden, dass Deutschland ein vielfältiges Einwanderungsland ist und alle staatlichen Ebenen zur Umsetzung dieses Staatsziels verpflichtet sind“. Der letzte Satz ist hierbei der Wichtigste. Multi-Kulti soll im Grundgesetz verankert und zum Staatsziel erklärt werden! Zur Umsetzung ein
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