Unternehmen müssen bis zum 31. März 2024 die Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen online einreichen. Bei Versäumnis droht die Rückforderung der bewilligten Beträge. Die Steuerberaterkammer Hamburg kritisiert den umfangreichen Prüfprozess und fordert eine pragmatische Lösung. CDU-Politiker unterstützen diese Forderung. Das Wirtschaftsministerium verteidigt die Schlussabrechnung als notwendig und verweist auf bereits gewährte Fristverlängerungen. Bislang wurden über 35 Milliarden Euro an Corona-Hilfen ausgezahlt. Unternehmen sollten ihre Unterlagen schnellstmöglich einreichen, um Rückforderungen zu vermeiden. Bildquelle: 💡 Online-Kurse & Bücher: 👨💼 Steuerliche Online-Beratung vereinbaren bei unserer Partnerkanzlei: 👉🏻 Komm in unser Team! http
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