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Julian Reichelt verklagt Deutschland. Ministerin Schulze schlgt zurck. Ende der Pressefreiheit

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Kammergericht in Berlin gibt Ministerin Schulze recht. Das ist ein harter Schlag gegen die Pressefreiheit. Behörden sollten zurückhaltend damit sein, Medien oder Journalisten zu verklagen. So entsteht der Eindruck, man schreibe ihnen eine “richtige“ Meinung vor. Es geht um einen Tweet von Julian Reichelt, dem Ex-Chefredakteurs der Bild und nun aus seinem eigenen Format “Achtung Reichelt“ und der Website NiUS bekannt. Der Journalist hatte im August in einem #Tweet auf X über Entwicklungshilfe berichtet, die Deutschland an Afghanistan zahlt. Dazu schrieb er: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus.“ Das gefiel der Svenja Schulze gar nicht. So wollte die SPD-Politikerin dem Journalisten verbieten lassen, dies weiter zu behaupten. Sie schickte ihm eine Unterlassungserklärung. Julian #Reichelt ging dagegen vor, mit einer negativen Feststellungsklage. Und bekam in Hamburg Recht. Zur gleichen Zeit ging #Schulze in Berlin gegen Reichelt vor und forderte beim Landgericht Berlin Unterlassung dieser „falschen Tatsachenbehauptung“. Das Landgericht hat aber den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen und gab ebenfalls Reichelt Recht. Schulze legte daraufhin Beschwerde ein. Das Kammergericht gab ihr nun Recht: Nach einem Beschluss des Gerichts, soll Reichelt es unterlassen, öffentlich zu behaupten, dass Regierungsgelder an die Taliban geflossen seien. Die Begründung: Der Post Reichelts auf der Plattform „X“ sei „geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen“ (Az.: 10 W 184/23). Das passierte in einem Eilverfahren. Reichelt kann sich gegen die gerichtliche Verfügung nun wiederum mit einem Widerspruch an das Landgericht Berlin wenden. Reichelts Anwalt, Joachim Steinhöfel, kündigte mit Blick auf das Grundrecht der Pressefreiheit eine „verfassungsrechtliche Überprüfung“ an. Das deutet darauf hin, dass er kurzfristig eine Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen den Beschluss des Kammergerichts Berlin erheben will. Was sagt Ihr zu dieser Entscheidung? Welche Auswirkung hat dieses Urteil auf die Pressefreiheit? 0:00 Der Tweet und die Entwicklung 0:30 Unterlassungserklärung an Julian Reichelt 1:10 Negative Feststellungsklage durch Julian Reichelt in Hamburg 1:30 Einstweilige Verfügung durch Ministerin Schulze in Berlin 2:37 Beschwerde durch Svenja Schulze beim Kammergericht 2:53 Das Urteil des Kammergerichts und die Auswirkungen 6:03 Unterschied zwischen “Meinungsäußerung“ und “Falscher Tatsachenbehauptung“ 7:33 Hilfen an die Taliban (Afghanistan) und die Hamas (Gazastreifen) 8:59 Wie geht es rechtlich weiter? Fotocredit: Dr. Frank Gaeth, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons (45).jpg ----- ----- ----- ----- ----- Deine Fragen zum Recht – einfach beantwortet! Wir beleuchten aktuelle Urteile und Ereignisse aus Deutschland und Europa. Ob sensationelle Urteile im Abgasskandal, Neuerungen im Verkehrsrecht, Fragen zu aktuellen Entscheidungen der Regierung oder Besonderheiten im Arbeitsrecht – wir helfen dir bei diesen und vielen weiteren juristischen Themen, den Überblick zu behalten und Recht einfach zu verstehen. Stell deine Fragen in den Kommentaren. Wir beantworten sie so schnell wie möglich! Du möchtest immer auf dem Laufenden bleiben, was rechtliche News angeht? Dann schau auf unserem Kanzlei-Blog vorbei: Du willst dich mit uns vernetzen? Hier geht es zu unseren Social-Media-Accounts: Facebook: Instagram: Twitter: LinkedIn: Xing: Du bist so begeistert von uns, dass du Teil des VON RUEDEN-Teams werden möchtest? Hier findest du unsere aktuellen Stellenangebote: Suchst du anwaltlichen Rat? Wir von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten dich gern und deutschlandweit! Du erreichst uns täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Nummer: 030 / 200 590 7766

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