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SRG verstt gegen diverse Artikel des Bundesgesetzes ber Radio und Fernsehen!

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Abonniere auf Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft – kurz SRG – ist ein Verein mit Sitz in Bern, der aus mehreren Unternehmenseinheiten besteht; dazu gehört unter anderem auch das Schweizer Radio und Fernsehen. Der Staat überträgt der SRG umfangreiche Aufgaben im Dienste der allgemeinen Öffentlichkeit, des sogenannten „Service public“. Die Erfüllung dieses Auftrages berechtigen die SRG zum Bezug von Geldern aus den staatlichen Radio- und Fernsehgebühren. Wie der Geschäftsbericht 2019 der SRG aufzeigt, finanziert sie sich zu 78% aus diesen Medienabgaben; dies entspricht jährlich über einer Milliarde Schweizer Franken. In seiner Sendung „GEZ-Schergen: Die Gnadenlosen kommen!“ vom 17. Dezember 2020 zeigte ünder Ivo Sasek auf, dass die SRG und die mit ihr verbundenen Medienstellen ihren Auftrag des Service public mangelhaft umsetzen. Insbesondere verstoßen sie mit ihrer Medienarbeit gegen diverse Artikel des schweizerischen Strafgesetzbuches. Bezugnehmend auf diese Sendung hatte sich ein gemeldet. Er verfasste ebenfalls ein Schreiben an die Unternehmung „Serafe“, welche für die Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren zuständig ist. Darin zeigte er auf, wie die SRG gegen diverse Artikel des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen verstößt. Leider wurde dieses sowie weitere seiner Schreiben seitens Serafe oder der SRG nicht beantwortet. Gerne möchten wir dem Verfasser eine Stimme geben und Ihnen seine fundierten Argumente nicht vorenthalten. Das vollständige Schreiben ist im Downloadbereich dieser Sendung angefügt.

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