Rechtsanwalt Martin Kohlmann mit einer kurzen Einschätzung zum vorläufig gekippten COMPACT-Verbot! Es ist ein großer Erfolg gegen das Unrecht, doch der Teufel lauert im Detail des Gerichtsbeschlusses: Die Einstufung von COMPACT als Verein wird ebenso bestätigt, wie die angeblich kämpferisch-aggressive Grundhaltung. Rechtsanwalt Martin Kohlmann warnt deshalb vor allzu großer Euphorie, die Gefahr ist noch nicht gebannt und der Kampf geht weiter - mindestens im Hauptsacheverfahren. Bereits im AUFGEWACHT-Sonderheft zum COMPACT-Verbot haben die Autoren die Verbotsmaschinerie der Bundesregierung eingeordnet, geschichtliche Parallelen aufgezeigt und Strategien dagegen entworfen. Dieses Heft ist wichtiger denn je, bestellt noch heute, ob als Einzelausgabe oder im Abo: FREIE SACHSEN: Folgt uns für alle Nachrichten und Informationen bei Telegram! Quelle: Freie Sachsen
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