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Bundestag fhrt Grenzwert fr Cannabis im Straenverkehr ein

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Bundestag führt Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr ein Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Grenzwert für Cannabiskonsum im Straßenverkehr auf 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum festlegt. Das teilte die Behörde auf ihrer Webseite mit. Nach Angaben der Expertenkommission ist der Grenzwert mit einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille vergleichbar. Verstöße gegen die neue Regelung sollen mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro und mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet werden. Wer sich neben dem Cannabis-Konsum noch alkoholisiert, riskiert ein höheres Bußgeld von 1000 Euro. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Fahrverbot nach Cannabiskonsum. Strafe: in der Regel 250 Euro. #Cannabis #Bundestag Abonniert @satellit_de! Quelle: Satellit

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