Nächster Knall im irren Rechtsstreit um die Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten! Einen Tag nach dem spektakulären Abbruch der 1. Parlaments-Sitzung hat der Verfassungsgerichtshof am späten Freitagabend entschieden, unter welchen Regeln es am Samstag ab Uhr in Erfurt weitergeht. Das Urteil: Das Gericht verdonnert den AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler (73) dazu, bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Abgeordneten über eine Änderung der Geschäftsordnung abstimmen zu lassen. Im Klartext: Die AfD hat als stärkste Fraktion kein exklusives Vorschlagsrecht. Auch die anderen Parteien dürfen am Samstag im 1. Wahlgang Kandidaten aufstellen. Was ist Deine Meinung? Schreib es in die Kommentare! 00:00 Dirk Muchow Kommentar 00:10 BILD Artikel Gerichtsklatsche für AfD 01:10 Spiegel Online CDU erreicht Teilerfolg gegen AfD 01:23 Kommentar Chan-jo Jun Rechtsanwalt Erklärung 03:33 Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs 05:29 CDU-Politiker Jörg Geibert befangen? Sein Sohn sitzt für CDU im Landtag #afd
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