Sind die Ausgangssperren rechtmäßig und wie wird dies begründet, neben der Notbremse nach § 28 b IfSG wurde zum neuen § 28 c IfSG kaum berichtet. Er kommen neue Maßnahmen und gleich wird über eine Privilegierung gesprochen. Darf es sowas überhaupt geben, oder welche rechtlichen Bedenken bestehen ... dann können Sie ja mal ein Buch über den Frühling lesen, wie unsere Bürgermeisterin vielleicht sagen würden ...
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