Alle reden von einer allgemeinen Impfpflicht. Was ist mit einer solchen Pflicht gemeint und wo ist die Abgrenzung zum Impfzwang. Ein Zwang im Sinne des jur. Gewaltbegriffs muss aber nicht zwangsläufig eine körperliche Gewalt sein. Der unerträgliche Druck der auf die Menschen druch die 2G und 3G Gesetze und Verordnungen gemacht wird, ist meiner Ansicht nach auch eine Form der Gewalt, die auf die Gruppe der Ungimpften ausgeübt wird. Wo soll dies eigentlich alles enden, wenn wir bedenken, dass es im Endeffekt ja um einen weltweilten Impfzwang gehen müsste - wenn man dem Narrritiv der Herden-Immunität folgen will. Gutachten zur Verfasssungswidrigkeit der 2G und 3G Maßnahmen:
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