Eine ehemalige Asylantin mit jüdischen Wurzeln, möchte eine Strafanzeige wegen Vergewaltigung erstatten. Der Polizeibeamter in einer Polizeiinspektion glaubt ihr nicht. Die Frau gibt auf, geht weinend nachhause. Zwei Jahre später wird das Vergewaltigungsopfer vom Richter Hell verurteilt. Richter Hell hat sich dem Verbrechen gem. § 344 Abs. 1 StGB (Verfolgung Unschuldige) strafbar gemacht. Alle Tatbestände sind erfüllt. Denn das Vergewaltigungsopfer wurde verurteilt bevor der Vergewaltiger (deutscher Mann) vernommen, befragt und sein Handy kontrolliert wurde. Ich will mein Leben zurück. Tatjana Strekalina namenslosefrau@ 0176 556 14 680
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