DB kündigt Einschränkung beim Deutschlandticket an „Da das Deutschlandticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen“, so die Deutsche Bahn. Dies gelte bereits ab dem 15. August. Somit müssen Besitzer des Deutschlandtickets, die bei einer Verspätung oder einem Zugausfall auf den Fernverkehr umsteigen wollen, die Kosten für den ICE selbst übernehmen – oder auf den nächsten Nahverkehrszug warten, bestätigte ein Bahn-Sprecher. Folgt Ihr uns bereits auf YouTube? Источник: Satellit
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