Das Bundesverfassungsgericht hat (mal wieder) eine gesetzliche Regelung in der Strafprozessordnung für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht urteilte: wer einmal wegen eines Mordes freigesprochen wurde, kann nicht aufgrund neuer Beweise später noch einmal angeklagt (und ggf. verurteilt) werden! Wie denkst du darüber? Schreib es in die Kommentare. ➡️ Dir gefällt unsere Recherchearbeit und unser Engagement auf Social Media? 💁♂️Dann freuen wir uns, wenn du uns unterstützt! ➡️ Hannig Consulting GmbH Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE79 8505 0300 0221 2735 30 Betreff: Unterstützung Social Media HINWEIS: Es handelt sich um eine Zuwendung/Unterstützung. Spendenbescheinigungen können nicht erteilt werden.
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