“Das sieht das Grundgesetz vor“ – Innenministerium zum Compact-Verbot Am 16. Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt: “Ich habe heute das rechtsextremistische COMPACT-Magazin verboten.“ Der Erklärung voraus gingen bundesweite Razzien ab 6 Uhr morgens – bei denen auch Medienvertreter präsent waren. Florian Warweg von den NachDenkSeiten wollte vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz erfahren, aus welchen Motiven Informationen zu Razzia und Verbot an ausgewählte Medien vorab durchgestochen wurden; wieso die Innenministerin, obwohl das Presserecht eigentlich ausschließlich Ländersache ist, mittels des Konstrukts des Vereinsrechts die dafür zuständigen Stellen umgangen hat; und wie das Ministerium die Kritik zahlreicher namhafter Juristen bewertet, die das Vorgehen als “nicht verfassungskonform“ bezeichnen. Mehr auf unserer Webseite: Quelle: RT DE
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