KINDERRAUB UND MENSCHENRECHTSVERBRECHEN “In der deutschen Familienjustiz werden durch den willkürgesteuerten und geradezu paradox praktizierten Missbrauch des (nicht definierten) Begriffs ‚Kindswohl‘ Kinderseelen zerstört. Dieses Verbrechen geschieht durch Entfremdung des Kindes von einem Elternteil – in der Regel von seinem Vater. Ca. 10% Mütter sind betroffen. Dabei ist das Grundmuster dieses Menschenrechtsverbrechens immer das Gleiche von Flensburg bis Berchtesgaden und im deutschsprachigen Ausland. Um diesen kriminellen Kindesraub herum hat sich ein Milliardenmarkt breit gemacht aus pseudowissenschaftlichen GutachterInnen mit monopolartiger Stellung, psychologisch schlecht bzw. gar nicht ausgebildeten JuristInnen in der Funktion als RichterInnen, VerfahrenspflegerInnen, UmgangsbegleiterInnen, JugendämtlerInnen und und und. Prozessmittel auf dem Weg zur Entfremdung sind Verfahrensverschlepperei über Jahre hinweg, Kriminalisierung von Eltern und Großelt
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