#Kutschera #Kassel #Landgericht #Freispruch #Beleidigung #Volksverhetzung In einem Interview mit dem Portal ““ hatte der Kasseler Evolutionsbiologe Prof. Ulrich Kutschera 2017 für ziemliches Aufsehen und mediale Proteststürme gesorgt. Er bezeichnete gleichgeschlechtliche Paare als “sterile, asexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktionspotenzial“ und warnte, Adoptionen für Homo-Ehen könnten ein “mögliches Horror-Kinderschänder-Szenario“ eröffnen. In erster Instanz vor dem Amtsgericht wurde Kutschera im Sommer 2020 wegen Beleidigung zu Euro Geldstrafe verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde er freigesprochen. Jetzt, am 2. März, hat ihn das Landgericht Kassel von allen Vorwürfen freigesprochen. Vorausgegangen war eine einseitige mediale Kampagne, die ihn kräftig vorverurteilte. “Ich war schon immer der Schuldige“, sagt Kutschera, der den Richtern - vor allem in der zweiten Instanz - dankbar ist, dass sie seine Argumente mit Blick auf ihre wissenschaftliche Stichhaltigkeit gewürdigt haben. Für
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