“Ein Kommentar von Reinhard Müller von der FAZ über ein Schlumpf-Video.” Die Schule sollte ein Schutzraum sein. Die Kinder sollen sich auf das Lernen, das Zuhören, das Aufnehmen konzentrieren. Und auch durch den Umgang mit ganz anderen Menschen für das Leben lernen. Das ist auch der Grund für die hiesige Schulpflicht. Deshalb kann schon mal die Polizei kommen, sollte ein Kind länger nicht erscheinen (es sei denn, es handelt sich um organisiertes Schuleschwänzen freitags für einen Megazweck). Die Polizei kommt dann zu den Eltern. Aber Polizei in der Schule? Das muss wirklich ein Notfall sein. Die Verbreitung eines Schlumpf- Videos einer als verfassungsfeindlich eingeschätzten Partei durch eine Schülerin ist jedenfalls kein Grund, die Polizei in die Schule und ein Kind aus dem Unterricht zur „Gefährderansprache“ zu holen. Selbst wenn es sich um schlimmere Inhalte handelt, so kann zunächst die Schule selbst tätig werden – und es sind die Eltern einzuschalten. Schließlich muss die Polizei verhältnismäßig handeln. Hoffentlich ist die Überreaktion in einer Schule in Vorpommern nur ein fragwürdiger Fall aus einer anderen Welt. Hoffentlich ist sie nicht Folge einer Hysterie der Gesinnungsschnüffelei, die leider auch Politik und Behörden erfasst hat. Die inhaltliche Auseinandersetzung, die Verfolgung von Straftaten und ein nüchtern-angemessenes Vorgehen bei Verstößen gegen die freiheitliche Grundordnung sind das Gebot der Stunde. Maßlosigkeit gefährdet diese Ordnung.
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