Ein Staat ist die Gemeinschaft der Menschen in einem Land, die sich Basisregeln schaffen, die das Zusammenleben regeln. Für die Bundesrepublik Deutschland sind diese Basisregeln seit 1949 im Grundgesetz niedergeschrieben: “Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ “(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Friedenspflicht geht weit über einen Nichtangriffspakt hinaus und hat was mit Vertrauen/ Erwarten können zu tun. Das schließt auch ein, dass Regelwerke gemäß den Vorgaben in den/ anderen Regelwerken zu ändern sind und nicht in trotziger Eigenmacht.
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