Im meinem letzten Video bin ich auf einen aktuellen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar eingegangen. Bay VGH Beschluss Az.: 20 CS , 20 CE Dieser entschied, dass bei schulpflichtigen Kindern keine Zwangsgelder festgesetzt werden dürfen, wenn für diese kein Masernnachweis vorgelegt wird. Eure zahlreichen Rückmeldungen zeigen, dass Zwangsgelder gar nicht so das Problem sind und die Behörden viel häufiger auf Bußgelder setzen. In diesem Video erkläre ich, warum ihr die Argumentation des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch in euren eigenen Bußgeldverfahren anführen solltet. Bleibt bis zum Ende dabei und teilt diese wichtigen Infos, damit möglichst viele sie in ihren Verfahren nutzen können. 📚 Weiterführende Informationen: Zum Nachlesen mit Musterschreiben im Bußgeldverfahren: Umfangreiche kostenpflichtige Musterschreiben zum Einspruchsverfahren im Bußgeldverfahren: §-20-ifsg/ #Masern #Masernnachweispflcht #Zwangsgeld #bußgeld Ihr könnt uns gerne in den Kommentaren von euren Erfahrungen berichten. Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung schreibt uns gerne eine eMail mit Eurem Anliegen. Ellen Rohring Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Gut Warthe Salzkottener Str. 56 33106 Paderborn youtube@ Tel.:05251/1859854
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