Der Bundesrechnungshof hat die Pläne der Ampelkoalition für weitere Kredite im Rahmen des Energierettungsschirms kritisiert. Die Finanzierung des Maßnahmenpakets gegen die Energie-Krise sei verfassungswidrig, schrieb das Gremium. Laut dem Grundsatz der Jährlichkeit, der im Grundgesetz verankert ist, wird der Haushaltsplan nur für ein Jahr erstellt. Die erhaltenen Kredite müssen noch im selben Jahr verwendet werden. Ein weiterer Streitpunkt ist, dass es bereits sehr viele Sondervermögen gebe. Dazu gehört etwa der Klimafonds, ein Sonder-vermögen zur digitalen Infrastruktur und eines zur Modernisierung der Bundeswehr. Bei einigen von ihnen hatte die Ampelkoalition zu Beginn des Jahres die gleiche Methode zur Schuldenaufnahme wie jetzt beim Energie-Abwehr-schirm gewählt.
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