Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat seit 1956 ohne Bestand – Viele Gesetze nichtig ! Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind. So zum Beispiel sind das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, das OWiG und viele andere “Schein-Normen“ nichtig, da in Ermangelung eines “verfassungskonformen“ Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und andere Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand ! Gesamten Beitrag lesen unter ....
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