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Bttcher & Burchardt - kommt nach dem Impfzwang die Enteignung

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Könnte nach der Impfpflicht die nächste “Verschwörungstheorie“ wahr werden? Könnten die Vermögen eines jeden Bürgers zur Kostenbewältigung zig-tausender Impfgeschädigter ab dem Jahr 2023 herangezogen werden. Das GG sagt bereits heute schon, dass solche Ausnahmen nur möglich sind, wenn es dem Wohle der Allgemeinheit dient. Nachweis: “Für die Enteignung bestimmt Art. 14 Abs. 3 GG: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.“ Quelle:

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