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Mangelnde Verfassungstreue: Lehramtsreferendarin darf nicht Beamtin sein

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Mangelnde Verfassungstreue: Lehramtsreferendarin darf nicht Beamtin sein Eine Lehramtskandidatin in Brandenburg, die wegen ihrer engen Verbindungen in rechtsextreme Kreise aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde, ist mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gescheitert, erklärte ein Gerichtssprecher am Montag. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Frau „nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue“ biete. Sie kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Abonniert @satellit_de! Quelle: Satellit

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