Heute urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster, dass der Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) unsere AfD als rechtsextremen Verdachtsfall führen und somit auch mit nachrichtdienstlichen Mitteln beobachten darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, allerdings lässt das OVG Münster keine Revision zu. Unsere Position zu diesem Urteil und welche möglichen juristischen Schritte wir nun einleiten wollen, darüber spreche ich morgen LIVE ab 19 Uhr (Facebook, YouTube) mit meinem Fraktionskollegen Peter Boehringer MdB.
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