Deutscher Bund Der Deutsche Bund war ein Staatenbund in Form eines „beständigen Bundes“, zu dem sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande vereinigt Bund wurde am 1815 auf dem Wiener Kongress (1814–1815) ins Leben gerufen, um Bestandteil einer neuen europäischen Friedensordnung zu Kaiser von Österreich und der König von Preußen traten für ihre „vormals zum Deutschen Reich gehörigen Besitzungen“ bei, weshalb vom preußischen Staat und vom Kaisertum Österreich nur die Teile zum Deutschen Bund gehörten, die bereits zuvor Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewesen waren.
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