UPDATE zum AG Weilheim vom weiter unten. Aus Anlass des Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom (Az.: 9 F 148/21) erläutern Rechtsanwältin Antonia Fischer und Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann als Teil der Mask Force aus Berlin die Konsequenzen. Das Amtsgericht Weimar hat in einem Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB zwei Schulen u. a. Masken und Testen untersagt und gleichzeitig aufgegeben, den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Der Beschluss ist hier abrufbar:
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