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Ein sechsjhriges Kind wei sehr gut, wenn sein Geschlecht nicht zur Identitt passt

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Der Bundestag hat das umstrittene “Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampelkoalition beschlossen. Damit ist es ab dem 1. November 2024 jedem möglich, sein Geschlecht bei den Behörden alle zwölf Monate ändern zu lassen. 374 Abgeordnete stimmten am Freitag für die Vorlage. 251 Parlamentarier votierten in namentlicher Abstimmung dagegen, elf enthielten sich. Die umstrittene Neuregelung sieht vor, dass Geschlechtseinträge und Vornamen künftig per Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden können. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung soll entfallen. Die Neuregelung soll auch für “nichtbinäre“ Personen gelten, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Das bisherige Transsexuellengesetz soll aufgehoben werden. Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können. Jugendliche über 14 Jahren sollen sie mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst abgeben können. Stimmt dieser nicht zu, soll das Familiengericht die elterliche Zustimmung ersetzen können, “wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“. Mehr dazu auf unserer Webseite:

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