Im Bundestag ist heute der Unionsantrag “Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen – Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen“, also für härteres Vorgehen und einer Rechtsverschärfung gegen Klima-Aktivisten abgelehnt worden. In der Debatte vertraten die meisten Fraktionen die Ansicht, dass das Strafmaß für solche Fälle bereits ausreichend sei. Zu der Einordnung der Protestaktionen selbst und der Protestgruppe „letzte Generation“ gingen die Meinungen wiederum auseinander, wie im Video zu sehen ist. Mehr auf unserer Webseite:
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