Am 21. April 2021 hat der Deutsche Bundestag eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit begibt sich Deutschland auf einen heiklen Weg. Schon im Vorfeld wurden zahlreiche rechtliche und politische Einwände gegen die Gesetzesvorlage vorgebracht, selbst im Bundeskanzleramt wurden zahlreiche Bedenken laut. Ebenso wenig wie die Androhung einer Verfassungsklage seitens der Freien Demokraten hat all das die Fraktionen der Regierungsparteien davon abgehalten, dem Gesetz zuzustimmen und damit einer nie da gewesenen Zentralisierung der deutschen Politik den Weg zu bereiten. So alternativlos scheint das Diktat der Pandemie, dass man bereit ist, zu ihrer Bekämpfung das Föderalismusprinzip außer Kraft zu setzen und damit den wichtigsten und bewährtesten konstitutionellen Pfeiler der Bundesrepublik Deutschland zu beschädigen. Wer Alternativlosigkeit als politische Kategorie verwendet, hat den ersten Schritt in den Tunnel getan. Das neue Infektionsschutzgesetz
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