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1. AfD geht juristisch gegen Polizeifhrung vor 2. Volksfest gegen Lockdown am

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Auszug aus dem Anwaltsschriftsatz: „Die vor Ort eingesetzten Polizeibeamten und hier insbesondere die zuständige Einsatzführerin blieben angesichts der geschilderten Umstände untätig. So wurden weder die Personalien der Störer wegen der angezeigten und deutlich wahrnehmbaren Sachverhalte, die den Anfangsverdacht verschiedenster Straftatbegehungen unzweifelhaft erfüllen, aufgenommen. Auch wurden keinerlei gefahrenabwehrende Tätigkeiten entfaltet. D.h., mein Mandant und seine Helfer wurden – unter den Augen der Polizei! – dem minutenlangen Toben eines offensiv gewaltbereit agierenden Mobs ausgesetzt, ohne dass von Seiten der vor Ort anwesenden Polizeibeamten irgendetwas passierte! Die Durchführung eines Infostandes im Vorfeld einer Landtagswahl zielt auf die Durchführung von Wahlwerbung, also demokratischer Teilhabe und sachlicher Information zum Austausch von Meinungsäußerungen. Dieses Anliegen wurde meinem Mandanten und seiner Unters

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