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MRTV- schweizer Botschaft leugnet bewaffnete Konflikte und Verletzt den Zivilschutz

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MenschenrechtTV Am veröffentlicht Für die Menschenrechtverletzungen ist die schweizerische Botschaft zuständig, da sie bewaffnete Konflikte umdeutet. In Art. 2 genfer Abkommen IV - SR geht es um den Zivilschutz und nicht um das genfer Abkommen I-III. Der Ersatzbotschafter leugnet den Verpflichtungschutzvertrag. “... Außer den Bestimmungen, die bereits in Friedenszeiten zu handhaben sind, ist das vorliegende Abkommen in allen Fällen eines erklärten Krieges oder jedes anderen bewaffneten Konflikts anzuwenden, der zwischen zwei oder mehreren der Hohen Vertragsparteien entsteht, und zwar auch dann, wenn der Kriegszustand von einer dieser Parteien nicht anerkannt wird. Das Abkommen ist auch in allen Fällen vollständiger oder teilweiser Besetzung des Gebietes einer Hohen Vertragspartei anzuwenden, selbst wenn diese Besetzung auf keinen bewaffneten Widerstand stößt....“ Die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) ist ein sozialer Bundesstaat und kein Rechtstaat (Art. 20 GG), in der die Überl

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