Einige von Euch haben bereits Post vom Gesundheitsamt bekommen, bei anderen wird demnächst ein Schreiben eingehen, mit dem Ihr aufgefordert werdet, den Impf- oder Genesenennachweis oder den Nachweis über eine Kontraindikation vorzulegen. Was ist nun zu tun? In diesem Video stelle ich die Möglichkeit vor, gegen die Anforderung zur Vorlage der Nachweise Widerspruch einzulegen, wobei fraglich ist, ob es sich bei der Anforderung um einen Verwaltungsakt handelt. Wie Ihr einem Statement der Kollegen entnehmen können, wird auch in Bezug auf die Vorlage eines Nachweises zum Masernschutz dort die Auffassung vertreten, es handele sich um einen Verwaltungsakt: §-20-abs-12-s-1-ifsg/ Einige Bundesländer haben aber die Widerspruchsmöglichkeit abgeschafft haben (z.B. Bayern, Nds. und NRW). Dies führt in Verbindung mit der unterbliebenen Anhörung dazu,
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