Gegen den verfassungs- und rechtswidrigen Verbotsversuch werden mehrere Stellen rechtlich bis hin zu internationalen Gerichten vorgehen. Bis zu diesen Entscheidungen ist die Demonstration selbstverständlich auch formaljuristisch nicht abgesagt. Wir halten mit dem . e.V. der Demokratiebewegung fest, dass Demonstrationen als das verbiefte Konstitutionsmoment jeder Demokratie grundsätzlich nicht verboten werden können — und die Demonstration selbstverständlich stattfinden wird. Wir weisen auch darauf hin, dass das nach Artikel 20 Absatz 4 verbriefte Recht aller Staatsbürger auf Widerstand gegen Abschaffungsversuche grundgesetzlicher Verhältnisse vollständig gültig und notwendigerweise in Kraft getreten ist — und wir dieses wahrnehmen. Mit Grüßen aus der Demokratiebewegung!
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