Grund für das Abführen von der Bühne: Keine Maske. Hilz macht aber geltend, er müsse aus gesundheitlichen Gründe keine tragen. Er bekam deshalb nach dem Abführen einen “qualifizierten Platzverweis“ für sämtliche Demonstrationen am in München. Rechtsanwalt Markus Haintz sagt: “Einschreiten wegen fehlender Maske ist rechtskonform. Aber nicht Abführen von der Bühne während des Redens. Denn beim Auftritt gilt keine Maskenpflicht.“ Deshalb sei das Verhalten der Polizei in München eine neue Provokationsstufe, kritsiert Haintz: “Das war rechtswidrig, die Polizei hätte bis zum Ende der Rede warten müssen.“
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