#shorts Beispiele aus dem „Corona-Bußgeldkatalog” für #Bayern (Stand: ): Verstoß gegen die #Maskenpflicht 250 € für jede Person ab 14 Jahren(!) Aufenthalt im öffentlichen Raum mit anderen als den zugelassenen Personen 150 € trotz Verpflichtung kein Schutz- oder Hygienekonzept vorgelegt € Betreiber von Ladengeschäften, die nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann € Betreiber von Verkaufsstellen auf einem Markt, die nicht sicherstellen, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt € Betreiber betrieblicher Unterkünfte, die ihre Nichteinhaltung durch die Beschäftigten dulden € Quelle:
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