Ein Anwalt aus Bielefeld hat einen außergewöhnlichen Fall auf dem Tisch: Eine Frau will in einem Frauen-Fitnessstudio trainieren, wird aber von der Besitzerin abgelehnt. Die abgewiesene Frau ist Laura H. Sie ist biologisch ein Mann und hatte noch keine geschlechtsangleichende Operation. In ihrem Pass ist sie aber als weiblich ausgewiesen. Weil sich Laura H. diskriminiert fühlt, soll das Fitnessstudio Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Besitzerin beruft sich aber aufs Hausrecht und sagt, dass sie in ihren Schutzräumen für Frauen keinen biologischen Männern Zutritt gewährt. “Unsere Mandantin definiert sich selbst als Schutzraum auch für biologische Frauen und sieht eben dieses Konzept konterkariert dadurch, wenn biologische Männer, also insbesondere auch Männer, die mit biologischen Geschlechtsmerkmalen ausgestattet sind, dort teilnehmen und möchte dann ihre Kundinnen schützen“, so Christoph Franke. Der Rechtsanwalt vertritt das Fitness
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