Die ärztliche Schweigepflicht ist in Gefahr. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg sollen Masken-Atteste, damit sie amtlich anerkannt werden, seit neuestem auch eine Diagnose enthalten, obwohl dies aus guten Gründen unüblich ist. Für die Ärzte für Aufklärung ist klar: Informationen über den Gesundheitszustand gehören zu den höchstpersönlichen Gütern der Patienten. Ärzte, die sich dem Skandalurteil des Würzburger Gerichts beugen, könnten damit sogar eine Straftat begehen. Dr. med. Sabine Helmbol
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