Myvideo

Guest

Login

Innenministerium zu Compact-Verbot: Unmittelbar im Grundgesetz vorgesehen

Uploaded By: Myvideo
1 view
0
0 votes
0

Am 16. Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten“. Der Erklärung vorausgegangen waren bundesweite Razzien ab 6 Uhr morgens, bei der auch Medienvertreter präsent waren. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz unter anderem wissen, aus welchen Motiven Informationen zu Razzia und Verbot an ausgewählte Medien vorab durchgestochen wurde, wieso die Innenministerin, obwohl Presserecht eigentlich ausschließlich Ländersache ist, mittels des Konstrukts des Vereinsrechts die dafür zuständigen Stellen umgangen sowie auf eine Abwägung von Grundgesetzbindung und presserechtlichen Gesetzen verzichtet hat und wie das Ministerium die Kritik zahlreicher namhafter Juristen bewertet, die das Vorgehen als „nicht verfassungskonform“ bezeichnen. NachDenkSeiten – Die kritische Website Artikel mit Protokollauszug zum Nachlesen:

Share with your friends

Link:

Embed:

Video Size:

Custom size:

x

Add to Playlist:

Favorites
My Playlist
Watch Later