Eine Klage gegen den Verfassungsschutz? Wieso sollte man das tun? Gerade jene Institution, deren Aufgabe es ist, unsere Verfassung zu schützen, sollte doch anklagen – und zwar jene, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen. An vielen aktuellen Beispielen zum Verbot von mutmaßlich verfassungsfeindlichen Medien, kann man dies ja gut beobachten. Doch was, wenn der Verfassungsschutz selbst gegen die Verfassung verstößt? Spätestens dann, wenn er Fakten verdreht, Recht auslegt, beugt oder sogar unsere demokratisch gesicherten Grundrechte ignoriert, sollte in einer Gewaltenteilung eine der drei bis vier Gewalten korrigierend einschreiten. Im Fall der Klage von Peter Schindler ist dies die Jurisdiktion. Der Rechtsanwalt und Unternehmensberater klagt am Verwaltungsgericht Köln gegen nichts weniger als den Präsidenten des Verfassungsschutzes selbst, der in einer öffentlichen Aussage zum Russland-Ukraine-Krieg historische Tatsachen als „russisch
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