AUF1: Wir senden weiter! Zensur-Gaukler und System-Clowns glaubten nun wenige Tage die Manege zu beherrschen. Doch der Zirkus endet jetzt. AUF1 ist keineswegs verboten. AUF1 war noch nie verboten. AUF1 ist auch nicht abgedreht. Weder online, noch im Satellitenfernsehen. AUF1 sendet weiter. Richtig gehört: AUF1 sendet weiter. Auch im Satellitenfernsehen. Und einmal öfter bewahrheitet sich: Glauben Sie nicht alles, was in den Systemmedien steht. Machen Sie sich selbst ein Bild. =================== Art 5. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. ===================== @pwd6637889nbac ====================
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