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Warnung! Polizei kann das Handy durchsuchen. So schtzen!

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⚠️ Fallt nicht auf Drohungen der Polizei herein: „Wir kriegen das Gerät eh auch ohne Code geknackt. Du machst es nur teurer für Dich.“ 1. Widersprechen! Nur mit Widerspruch braucht die Polizei eine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme des Handy. Wenn ich der Polizei das Handy freiwillig ohne Rechtsgrund gebe, braucht die Polizei auch keine Ermächtigungsgrundlage. Wenn ich widerspreche, soll die Polizei spätestens nach drei Tage eine gerichtliche Entscheidung erwirken, § 98 II 1 StPO. 2. Code nicht verraten! Bei gut gesicherten Geräten ist es nicht einfach für die Polizei, an meine Daten zu kommen. Bei aktuellen IPhones mit guter Absicherung kommt die Polizei aktuell überhaupt nicht an Daten. ⚠️ACHTUNG: Drohung mit Kosten ignorieren! Kosten trage ich nur, soweit ich auch verurteilt werde. 3. Nicht unterschreiben! Auf den Formblättern ist oft vorher angekreuzt, dass der Sicherstellung zugestimmt wird. Damit sind wir wieder bei Punkt 1. Dann hat der Anwalt weniger Möglichkeiten, gegen die Sicherstellung vorzugehen. Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte Tipps: ⛔️ Keine Aussage ⛔️ Keine freiwilligen Maßnahmen ⛔️ Nichts unterschreiben Konstantin Grubwinkler Fachanwalt für Strafrecht Partner in der Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

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