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EU-Parlament erklrt Abtreibung zum Grundrecht Realisieren wir noch, was sie tun

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✓ Das EU-Parlament in Brüssel hat am 24. Juni 2021 eine offizielle EU-Richtlinie für Abtreibungen als Grundrecht festgelegt, an der sich die EU-Staaten in ihrer Gesetzgebung orientieren sollen. Faktisch bedeutet dies, dass Ungeborene bis kurz vor der Geburt straffrei abgetrieben werden dürfen. Kliniken und Ärzte, die Abtreibungen verweigern, sollen suspendiert bzw. strafrechtlich verfolgt werden.

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