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Die merkwrdigen Vorgnge am AG Gppingen

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️ Dienstag, 17. Oktober 2023 Amtsgericht Göppingen In einem #Bußgeldverfahren gegen den #Geschäftsführer eines #ortsansässigen #Gastronomiebetriebes erließ die #Ordnungsbehörde der #Stadt #Göppingen fünf #Bußgeldbescheide (vier davon aus 2020) mit einer #Gesamtgeldbuße von sage und schreibe # € zuzüglich #Auslagen und #Gebühren. #Gegenstand des #Vorwurfs war, dass dem #Mandanten die #Verletzung einer dem #Betrieb obliegenden #Pflicht vorgeworfen wurde, was nach § 130 #OWiG mit einem #Bußgeld belegt werden kann. Die #Verletzung der #Aufsichtspflicht soll sich daraus ergeben haben, dass der #Mandant es in fünf #Fällen es unterlassen haben soll, #Sorge dafür zu tragen, dass seine #Mitarbeiter eine Mund-Nasenbedeckung gemäß der seinerzeit geltenden #Coronaverordnung tragen. Nach dem heutigen zweiten #Handlungstag konnte ich mich wie so häufig in derartigen #Fällen nicht nicht des #Eindrucks erwehren, dass offenbar ein hohes #Maß einer Motivation zur #Sanktionierung von #Kritikern besteht, die hier am #AG #Göppingen dann nicht nur meinen #Mandanten sondern auch dessen #Mitarbeiter besonders hart tu spüren bekommen. Der #Mandant lehnte das heutige #Angebot des #Gerichts ab, bei #Einstellung von vier der fünf #Verfahren einen #Bußgeldbescheid . EUR zu akzeptieren. Die #Verhandlung wurde #vertagt. Ein weiterer #Fall aus der Kategorie „#Aufräumarbeiten aus der #Cornazeit“, der wie so viele einer #juristischen #Aufarbeitung in der #Zukunft bedarf. Hintergründe und Details wie immer hier im #Video

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